Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung – Gefahren erkennen und abwenden
Grundlagen
Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Vorgeschrieben nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes dient sie dazu, ein ganzheitliches Bild zu erstellen, wo und welche Gefahren für den Mitarbeiter im Unternehmen existieren.
Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
- Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- Gestaltung, Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
- Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
- Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren.
Vorgehensweise der INNOVenture Experten:
- Analyse der bekannten Gefährdungen
- Identifikation zusätzlicher Gefährdungen
- Erarbeitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gemäß dem aktuellen Stand der Vorschriften im Arbeitsschutz
- Sicherstellung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundpflicht des Arbeitgebers nach den aktuellen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes. Sie muss die Art der Tätigkeit berücksichtigend
vorgenommen werden und es müssen die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet werden, die zur Sicherung des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

